Erbverzichtsvertrag

Erbverzichtsvertrag
Ẹrb|ver|zichts|ver|trag

Die deutsche Rechtschreibung. 2014.

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  • Erbverzichtsvertrag — Ẹrb|ver|zichts|ver|trag, der (Rechtsspr.): notariell beurkundeter Vertrag zwischen dem Erblasser u. dem künftigen Erbbeteiligten, in dem der Verzicht auf künftigen Erwerb von Todes wegen vereinbart wird …   Universal-Lexikon

  • Erbverzichtsvertrag — zwischen einem künftig berufenen ⇡ Erben (Verwandte, Ehegatte und lebenspartner) bei Lebzeiten des ⇡ Erblassers mit diesem geschlossener Vertrag (§§ 2346–2352 BGB, 10 VII LPartG). E. bewirkt Verzicht auf Erbrecht und ggf. Pflichtteil bzw.… …   Lexikon der Economics

  • Beurkundung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beurkundung ist im Rechtsverkehr ein gesetzliches Formerfordernis, wonach bestimmte Verträge oder Urkunden von einem… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Schönberger Vertrag — Der Schönberger Vertrag war ein Erbverzichtsvertrag, in dem Christian Heinrich von Brandenburg Kulmbach sein Erbfolgerecht in den fränkischen Besitzungen der Hohenzollern zugunsten von König Friedrich I. in Preußen gegen eine finanzielle… …   Deutsch Wikipedia

  • Helmut von Finck — (* 12. März 1959) ist ein deutscher Bankierssohn und Gestütbesitzer. Helmut von Finck ist das jüngste Kind des Großgrundbesitzers und Bankiers August von Finck (1898–1980) und dessen zweiter Ehefrau, der Ärztin Gerda von Finck, geb. Mau. Bereits… …   Deutsch Wikipedia

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